2014 – 2024: 10 Jahre das neue HERRENHAUS BUCHHOLZ!
Nach umfangreichen Modernisierungen begrüßen wir nun schon seit über 10 Jahren unsere Gäste im unvergleichlichen Ambiente des Herrenhaues mitten im Grünen oberhalb Bonns.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diesen besonderen und traditionellen Ort wieder mit Leben & Freude zu füllen und bieten unseren Gästen unsere Räumlichkeiten für private oder geschäftliche Feierlichkeiten jeglicher Art an.
Die romantisch-idyllische Lage mitten im Wald, dennoch zentral zwischen Köln und Bonn, bietet die beste Voraussetzung für außergewöhnliche Events. Eine multiflexible Nutzung der verschiedenen Veranstaltungsbereiche, alle frei kombinierbar, ermöglichen die Umsetzung unvergesslicher Hochzeiten, besonderer Geburtstage oder ausgefallener Firmen-Events wie Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern. Auch Tagungen, Schulungen, Seminare oder Incentives sind bei uns bestens aufgehoben.
Eine einzigartige Architektur mit modernem und stylischem Interieur sowie Park-ähnlichem Außenbereich mit altem Baumbestand prägen das neue HERRENHAUS BUCHHOLZ und bilden den idealen Rahmen für die Umsetzung Eurer individuellen Ideen und Vorstellungen – und das zu einem Budget-orientierten Festpreis! Ausreichend Parkplätze direkt am Objekt, hochwertige Unterkünfte vor Ort, sowie naheliegende Übernachtungsmöglichkeiten runden das perfekte Arrangement ab!
Profitiert von jahrelanger Erfahrung im Event- und Hochzeitsbereich und nutzt unser breit aufgestelltes Netzwerk professioneller Partner für Eure perfekte Veranstaltung!
Darüber hinaus finden regelmäßig besondere öffentliche Events wie die Gourmet-Genussabende, Themenpartys wie der X-Mas Party oder der Karnevals-Sause statt.
Lernt uns und das neue HERRENHAUS BUCHHOLZ bei einer ersten unverbindlichen Ortsbesichtigung oder Eurem Sonntagsbesuch der Gartenwirtschaft Buchholz kennen – wir freuen uns, Euch schon bald bei uns persönlich begrüßen zu dürfen!
Mietdauer ist frei verhandelbar
Nein. Die Nutzung der Räumlichkeiten des Herrenhauses steht dem jeweiligen Gastgeber/-in exclusiv und alleinig zu!